Europawahl 2024

Europawahl 2024


Selbstauskunft - Wählerverzeichnis

Der Einsichtszeitraum für die Europawahl 2024 ist von 16.04.2024 bis 25.04.2024.
Sie können in diesem Zeitraum den Status Ihrer Eintragung in ein Wählerverzeichnis hier abfragen (mittels qualifizierter elektronischer Signatur - E-ID) oder in der angegebenen Gemeinde zu den Amtsstunden auch persönlich in die Wählerverzeichnisse der Gemeinde Einsicht nehmen.


www.bmi.gv.at/selbstauskunft


Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.

Link mit weiteren Informationen und Link zum Formular --> Wählerevidenz


Europawahlen - Informationen für nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Bitte beachten

Wenn Sie - als nicht-österreichische Unionsbürgerin oder nicht-österreichischer Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Link mit weiteren Informationen und Link zum Formular --> Wählerevidenz samt Übersetzungshilfen


Alle Informationen bezüglich Europawahl 2024 finden Sie unter: https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/